
Das Immobilienrecht (auch Grundstücksrecht genannt) beschreibt alle Aspekte von Erwerb bis Verkauf von Grundstücken und regelt im Allgemeinen die Bedingungen, die mit einem erwerbbaren Grundstück zusammenhängen. Es wird somit festgehalten, ob auf dem besagten Grundstück gebaut und was genau gebaut werden darf. Daher ergibt sich im Immobilienrecht ein großes Spektrum von Mandanten, wie z.B. Bauunternehmen, Verwaltungsgesellschaften, Architekten, Eigentümer oder auch Mieter.
Im Rahmen des Immobilienrechts gehört die Gestaltung und Prüfung von Verträgen für Bauträger, Grundstückskauf oder Wohnungskauf zu den typischen anwaltlichen Aufgaben. Wir begleiten Investoren und Initiatoren von Immobilienvorhaben. In diesem Zusammenhang helfen wir bei der Vorplanung über Grundstücksauswahl und Objektauswahl oder auch bei Vertragsverhandlungen. Darüber hinaus sammeln wir Informationen über das Grundstück, das erworben werden soll und prüfen ob das Grundstück mit Einschränkungen versehen ist.
Auf den erworbenen Grundstücken entstehen zumeist Bauten, die – sofern nicht zur Eigennutzung errichtet – zumindest vermietet werden. Daher überschneidet sich das Immobilienrecht oftmals mit dem Mietrecht. Diese regelt die Vermietung von Gebäuden als Wohnraum (Wohnraummietrecht), oder auch die Vermietung als Büroraum, Lagerhalle o.ä. (Gewerbemietrecht). Damit umfassen die anwaltlichen Aufgaben des weiteren die Prüfung von privaten und gewerblichen Mietverträgen, oder die gerichtliche Durchsetzung von Kündigungen.
Bei Immobilien die als Wohnraum genutzt werden, kommt eine weitere Überschneidung des Immoblienrechts mit dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) hinzu, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter beschreibt. Unsere Kanzlei mit Standorten in Gera, Parsberg und Zwiesel kann dabei die Wohnungseigentümergemeinschaft, den Verwalter sowie die einzelnen Wohnungseigentümer vertreten und unterstützen Sie bei Anfechtungen von Beschlüssen der Wohneigentumsgemeinschaft.